Für alle Socialmedia Accounts und Profile, die nicht rein privat sind, ist grundsätzlich ein Impressum Pflicht. Wo das Private aufhört und das Gewerbliche beginnt ist nicht immer einfach zu beurteilen. So kann das Teilen von Inhalten der eigenen gewerblichen Google+ oder Facebook-Seite dazu führen, dass das „private“ Profil eben nicht mehr als „privat“ angesehen wird. Deshalb müssen alle Unternehmen, Selbständige und Freiberufler in ihren Social Media Accounts und Seiten ein Impressum aufweisen.
Kein einziges der sozialen Netzwerke bietet die Möglichkeit ein Impressum unterzubringen, sodass Du Dir mit einem Trick helfen musst.
Das Impressum muss folgende Bedingungen erfüllen:
- das Impressum muss in Textform sein
- das Impressum darf zusätzlich auch in Bildform verfügbar sein
- das Impressum darf in Form eines Links auf das Impressum der Website verweisen, sofern erkennbar ist, dass die Website und der Social-Netzwerk-Account von der gleichen Person oder dem gleichen Unternehmen betrieben wird
- ist das Impressum hinter einem Link, muss der klar mit der Aufschrift „Impressum“ gekennzeichnet sein
Impressum auf Google einbinden
Hier muss man zwischen Google+ Profilen und Google-Seiten unterscheiden. Auf den Profilen kann man das Impressum im Register „Über mich“ realisieren, in der „Geschichte“-Box einen Link auf das Impressum der Website unterbringen und auch in der „Links“-Box.
Problematischer wird es bei Google+ Seiten, weil der „Info“-Link nicht dafür taugt. Zwar gibt es auch da das „Intro“-Feld, wo man den Impressumslink einfügen könnte und zudem ein Feld für die URL der Website. Möglicherweise werden diese URLs automatisch verfälscht, respektive verschlüsselt, dass sie nicht mehr richtig funktionieren. Eine Möglichkeit wäre die Erstellung einer Subdomain „impressum.meine-domain.com“, damit es in jedem Fall sichtbar ist.
Die andere Möglichkeit bietet sich, indem man das Impressum im Bannerbild oder Logo einbettet, wobei das Bild aber mit „Impressum“ und „hier klicken“ beschriftet werden muss. Wichtig ist in diesem Fall auch, in der Bildbeschreibung die Impressumsangaben zu machen und optional auch einen Link zu deiner Impressumswebseite.
Youtube-Kanal mit Impressum verbinden
Im Youtube-Kanal mit dem neuen „One Channel-Layout“ kannst Du über das Bleistiftsymbol im Header die Socialmedia-Buttons bearbeiten und einen neuen benutzerdefinierten Button hinzufügen mit der Beschriftung „Impressum“ und diesen mit der Impressumsseite der Homepage verlinken.
Impressum auf Facebook einpflegen
Auch bei Facebook bieten sich die Methoden mit dem Einbinden des Impressums in das Bannerbild oder des Logos an und auf Facebook-Seiten kann das mit externen iFrame-Apps bewerkstelligt werden. Oder mit der App Tabmaker Imprint, mit der Du direkt auf https://www.facebook.com/eRecht24?fref=ts dein Impressum generieren kannst. Ausserdem muss das Impressum auch als anklickbarer Link in die Infobox, sodass es auch in der Mobile-App funktioniert, wo die Tabs nicht angezeigt werden.
Twitter-Account mit Impressum versehen
Bei Twitter fügt man das Impressum einfach als Link in die Beschreibung (Bio) ein, wobei vor dem Link das Wort „Impressum“ stehen muss, weil sonst bei der automatischen Verschlüsselung nicht mehr ersichtlich ist, dass es sich um das Impressum handelt.
Impressum auf Pinterest
Bei Pinterest ist es sehr schlecht ein Impressum einzubinden. Man kann zwar eine URL in der Beschreibung angeben, aber weil sie nicht als Link formatiert wird, ist sie demzufolge nicht anklickbar.
Die URL zur eigenen Website kommt auch nur in Frage wenn das Wort „Impressum“ in der Domain oder Subdomain vorkommt und der Link verifiziert wurde, sonst ist er nicht anklickbar. Verifizieren kann man aber nur auf URLs auf das Stammverzeichnis der Domain, Dateiangaben hinter der Domain werden nicht zugelassen.
Fazit
Wegen des Beschriftungsproblems der Links auf Google+ Seiten, ist ein rechtsicheres Impressum ohne Subdomain oder passende Domain, derzeit nicht möglich.
Bei Pinterest ist die Version mit dem nicht anklickbaren Impressumslink die momentan praktikabelste Möglichkeit.
Twitter hingegen ist problemlos und unkompliziert.
Ebenso Youtube mit der neuen Oberfläche.
Die grössten Probleme machen Google+ Seiten und Facebook-Profile (nicht Fanseiten). Laut Facebook-AGB dürfen zwar Facebook-Profile nicht geschäftlich genutzt werden.
Die Übergänge können aber fliessend sein wo das Private aufhört und das Geschäftliche beginnt, weshalb dann das Impressum zu Pflicht wird.
Es wird keine Verantwortung für die juristische Richtigkeit dieser Informationen übernommen. Stand: 16. Mai 2013.
Weiterführende Informationen Social Media Marketing und Recht von Thomas Schwenke (hier klicken)
Hallo Toni!
Danke für deine Tipps. –
Bei Google+ habe ich das Impressum auf der “Über mich”-Seite unter “Links” eingefügt und mit dem Namen “Impressum” versehen.
Hoffe, das geht so in Ordnung!? –
Alles Gute weiterhin!
Walter Bracun
Hallo Walter,
Habe mir Deine Google+ Profile angesehen. Ich würde zusätzlich noch den Link zum Impressum als erstes in der “über mich” Spalte einfügen.
Dort kannst Du einen klickbaren Link einsetzen. Zu dem ist es relativ schnell ersichtlich, man muss nicht ganz nach unten scrollen.
Bei der Google+ Seite könntest Du Deinen Link oben beim Namen mit dem /imprssum ergänzen. Dann wäre das Impressum sofort
ersichtlich und mit 1 Klick erreichbar.
Ich habe dich in Neuwied kennengelernt und weiß, dass du nur super Tipps
weiter gibst!
Liebe Grüße aus Südtirol,
Evi Pescollderungg